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WESTbahn gegen ÖBB vor dem EuGH
Entscheidung: , WESTbahn Management.
Norm: Anhang II RL 2012/34/EU.
Die Schienen-Control Kommission richtete ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH iZm dem Rechtsstreit zwischen der WESTbahn Management GmbH und der ÖBB‑Infrastruktur AG über die Rechtmäßigkeit des Stationsentgelts, das die ÖBB für die Benützung von Personenbahnsteigen in Bahnhöfen verlangen.
Nach Ansicht des EuGH ist Anhang II RL 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dahin auszulegen, dass „Personenbahnsteige“ ein Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur sind, deren Benützung unter das Mindestzugangspaket fällt. Sie sind daher keine Serviceeinrichtung.