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SWK 20-21, 25. Juli 2022, Seite 888

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rs Airbnb

Schlussanträge: Schlussanträge Generalanwalt Szpunar , Airbnb Ireland und Airbnb Payments UK, C-83/21.

Norm: Art 56 AEUV.

In seinen Schlussanträgen zu einer für Kurzzeitvermietungen geltenden Steuerregelung, mit der Immobilienvermittlern Pflichten auferlegt werden, hält der Generalanwalt fest: Der freie Dienstleistungsverkehr steht weder der Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegen. Die Pflicht, einen steuerlichen Vertreter zu benennen, stellt hingegen eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. (Hinweis: Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend.)

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