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SWK 20-21, 25. Juli 2022, Seite 836

Das Dienstleistungsverbot im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung gemäß Art 5n VO (EU) 833/2014

Zur Nichtanwendbarkeit auf EU-Unternehmen mit russischer Beteiligung

Ferdinand Graf und Marija Križanac

Mit dem sechsten EU-Sanktionspaket wurde das Verbot eingeführt, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung an Unternehmen in Russland zu erbringen. Dieser Artikel analysiert, wieso das Dienstleistungsverbot sich nicht auf EU-Unternehmen mit russischer Beteiligung erstreckt.

1. Ausgangslage

Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine hat die EU im Jahr 2022 eine Vielzahl neuer restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) gegen Russland verhängt, die die bereits seit 2014 bestehenden Maßnahmen ergänzen. Mit dem bislang jüngsten (sechsten) Sanktionspaket, das am in Kraft trat, ist das sogenannte Dienstleistungsverbot erlassen worden. Dieses ist in Art 5n VO (EU) 833/2014 idgF geregelt und lautet (auszugsweise) wie folgt:

„Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für

a) die Regierung Russlands oder

b) in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.“

2. Rechtliche Analyse

2.1. Verbotene Die...

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