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SWK 6, 20. Februar 2019, Seite 353

Wohnbauförderungsbeitrag 2019

Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde nicht in Anspruch genommen; der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt ab in allen Bundesländern 0,5 % für den Dienstnehmer und 0,5 % für den Dienstgeber.

(, BMF-010222/0003-IV/7/2019)

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