Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 20. Februar 2019, Seite 343

Steuerberechnung bei Betriebsübertragungen mit Privatwohnungen

Übergaben im begünstigten Familienkreis

Richard Schweisgut

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Betriebsübertragungen in der Generationenfolge. Damit verbunden sind oft Liegenschaftsübertragungen. Insbesondere in der Hotellerie und im Gastgewerbe erfolgt neben der Übertragung von betrieblichen Liegenschaften meist eine parallele Übertragung von privaten Liegenschaften bzw Liegenschaftsteilen, insb der „privaten“ Unternehmerwohnung. Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ergeben sich daraus neue, oft unvermutete Fragestellungen.

1. Neuerungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016

Mit dem StRefG 2015/2016 wurde die Grunderwerbsteuer grundlegend novelliert und ua die Bemessungsgrundlage und der anzuwendende (Tarif-)Steuersatz neu geregelt. Als Bemessungsgrundlage wurde ua für unentgeltliche Erwerbe der Begriff „Grundstückswert“ (§ 4 Abs 1 GrEStG) eingeführt. Dieser legt eine Mindestbemessung des Werts der Gegenleistung (§ 5 GrEStG) für den Fall fest, dass eine Gegenleistung – wie etwa beim unentgeltlichen Erwerb – nicht vorhanden ist.

Im begünstigten Familienbereich (Ehegatten/Partner/Lebensgefährten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, Stief-/Wahl-/Pflegekinder und deren Kinder, Geschwister, Nichten oder Neffen) wurde zusätzlich die bisherige Unterteilung nach En...

Daten werden geladen...