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VfGH: Gebäudeerweiterungen
Dem Verordnungsgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er eine Erweiterung von Gebäuden ab 12 m2 einer wesentlichen Änderung der Bewertungseinheit gemäß § 15 Abs 1 Vlbg KanalG gleichsetzt, da eine solche wie etwa im Falle eines Zubaus ab 12 m2 mit einer erhöhten Nutzung der Abwasserbeseitigungsanlage im Zusammenhang stehen kann. – (amtswegige Prüfung einer Vlbg GemeindeVO, mit der ein Ergänzungsbeitrag für Gebäudeerweiterungen vorgesehen wird), (keine Aufhebung der Bestimmung)
( V 48/2018)