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Finanzausschuss beschließt weitere Hilfsmaßnahmen
(SWK) – In seiner Sitzung am hat der Finanzausschuss ua zwei Initiativanträge (2080/A 27. GP – siehe bereits SWK 32/33/2021, 1394 – und 2082/A 27. GP) samt Abänderungsanträgen beschlossen. Die Änderungen sind als kurz- bzw mittelfristige Hilfsmaßnahmen aufgrund des derzeitigen Lockdowns konzipiert. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Pendlerpauschale: Die bereits bis Ende Juni dieses Jahres bestehende Regelung soll kurzfristig reaktiviert werden und das Pendlerpauschale im November und Dezember 2021 auch zustehen, wenn die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte nur aufgrund einer Quarantäne, Telearbeit bzw Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt wird. Weitergezahlte Zulagen/Zuschläge können nach § 68 Abs 7 EStG steuerfrei behandelt werden.
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen: Eine steuerfreie Auszahlung im November und Dezember 2021 soll möglich sein, wenn pandemiebedingt keine Einsatztage stattfinden können.
Weihnachtsgutscheine: Bis zu einem Betrag von 365 Euro sollen Weihnachtsgutscheine auch dieses Jahr steuerfrei sein. Voraussetzung dafür ist, dass der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits konsumiert wurde. ...