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Arbeitsplatzpauschale für Selbständige und weitere steuerliche Änderungen
Initiativantrag mit umfangreichem Verbrauchsteuerpaket
(SWK) – Aufgrund der zunehmenden, vor allem COVID-19-bedingten Verlagerung der Arbeit in den privaten Bereich und des unverhältnismäßigen Aufwands der exakten Ermittlung des betrieblichen Anteils an Wohnkosten wird das sogenannte „Arbeitsplatzpauschale“ eingeführt. Ein entsprechender Initiativantrag (2080/A 27. GP) wurde bereits eingebracht und dem Finanzausschuss des Nationalrats zugewiesen, der ihn in seiner nächsten Sitzung am behandeln wird. Daneben enthält der Initiativantrag weitere Neuerungen und Klarstellungen, insb umfangreiche verbrauchsteuerliche Änderungen im Gefolge unionsrechtlicher Vorgaben.
Weitere (pandemiebedingte) Änderungen im Finanzausschuss sind zu erwarten. Der Antrag soll im Plenum des Nationalrats im Dezember beschlossen werden; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Einkommensteuer
1.1. Arbeitsplatzpauschale
Der Grundgedanke des neuen Arbeitsplatzpauschales ist, dass auch bei betrieblichen Einkünften die Nutzung privaten Wohnraums steuerlich berücksichtigt werden soll. Das Arbeitsplatzpauschale soll also der betrieblichen Komponente wohnraumbezogener Aufwendungen, wie zB Strom, Heizung, Beleuchtung oder AfA, Rechnung tragen. Aufwendungen, die nicht wohnraums...