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Ermittlungspflicht des BFG bei Zweifeln über die Wirksamkeit einer Bevollmächtigung
Entscheidung: Ra 2020/13/0002 (Parteirevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Norm: § 260 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Rechtsanwalt brachte Beschwerden gegen mehrere Bescheide betreffend ua Umsatz- und Körperschaftsteuer namens einer sich in Konkurs befindlichen GmbH ein und gab an, vom Gesellschafter der GmbH bevollmächtigt worden zu sein. Das Finanzamt wies die Beschwerden wegen fehlender „Aktivlegitimation“ zurück. Im Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass der Masseverwalter der GmbH eine Steuerberatungskanzlei beauftragt und bevollmächtigt habe, an seiner Stelle die Beschwerden einzubringen. Diese habe wiederum den Rechtsanwalt beauftragt und bevollmächtigt, weshalb er berechtigt gewesen sei, einzuschreiten. Zudem sei der Rechtsanwalt jetzt auch von der GmbH beauftragt und bevollmächtigt worden.
Das BFG wies die Beschwerden zurück und führte aus, die Beschwerden seien vom Gesellschafter, vertreten durch den Rechtsanwalt, eingebracht worden, der nachweislich nicht befugt gewesen sei, die GmbH zu vertreten. Aufgrund des Konkurses der GmbH könne nur der Masseverwalter bzw sein Vertreter einschreiten.
Rechtliche Beurteilung: Bestehen über Inhalt und...