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SWK 1-2, 1. Jänner 2018, Seite 25

Merkmale begünstigter Forschung und Entwicklung

Zweifelsfragen rund um die Forschungsprämie

Karl Mitterlehner und Stefan Wallner

Die folgende Serie befasst sich mit aktuellen Zweifelsfragen rund um die Forschungsprämie. Der erste Teil widmet sich den Merkmalen begünstigter Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E).

1. Forschungsprämien-Verordnung

Merkmale begünstigter Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) sind in § 108c EStG, der Forschungsprämien-Verordnung, BGBl II 2012/515, und dem Frascati-Manual beschrieben. Anhand dieser Merkmale wird in der Praxis festgestellt, ob dem Grunde nach eine Forschungsprämie zusteht. Die zentralen Begriffsbestimmungen sind folgende:

Anhang I Teil A Z 1 Forschungsprämien-VO:

„Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist eine schöpferische Tätigkeit, die auf systematische Weise unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit dem Ziel durchgeführt wird, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Forschung und experimentelle Entwicklung in diesem Sinne umfasst Grundlagenforschung (Z 2) und/oder angewandte Forschung (Z 3) und/oder experimentelle Entwicklung (Z 4). Sie umfasst sowohl den naturwissenschaftlich-technischen als auch den sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich.“

Anhang I Teil A Z 6 Forschungsprämien-VO:

„Als Grundsatz gilt, dass Forschung und experimentelle E...

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