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SWK 1-2, 1. Jänner 2018, Seite 7

Kein Interesse an Steuerminimierung durch Stiftungsvorstände

Bei der Besteuerung der Privatstiftungen hat der Steuergesetzgeber die Steuerschraube langsam, aber stetig angezogen. Ist in den ersten Jahren ab 1993 jedes Jahr eine hohe Anzahl an Stiftungen neu gegründet worden, so hat sich heute die Zahl auf etwa 3.300 Stiftungen eingependelt. Derzeit geht die Tendenz eher in die Richtung, Stiftungen wieder aufzulösen. Durch die stärkere Besteuerung sowie Änderungen im Bereich der zivilrechtlichen Rechtsprechung sprechen steuerliche Gründe nicht mehr für die Gründung einer Privatstiftung.

Einer der letzten steuerlichen Vorteile besteht bei Mietobjekten in einer Stiftung darin, dass diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit allen steuerlichen Begünstigungen beziehen können, aber bei der Besteuerung Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind. Damit fällt bei Überschüssen vorerst nur 25 % Körperschaftsteuer an. Im Gegensatz dazu könnte eine Kapitalgesellschaft mit Immobilienvermögen den begünstigten Herstellungsaufwand nicht nach § 28 Abs 3 EStG auf 15 Jahre verteilen.

Eine weitere Einschränkung der Besteuerung ist in Zukunft nicht mehr erforderlich. Denn schön langsam wechseln auch die Stiftungsvorstände. Es sind nicht mehr die risikoreichen Freunde des S...

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