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Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL im WTBG 2017
Geänderte Sorgfaltspflichten für Wirtschaftstreuhänder
Die Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) bringt weitreichende Änderungen für Wirtschaftstreuhänder mit sich. So wird der risikobasierte Ansatz ausgeweitet und der Anwendungsbereich der verstärkten Sorgfaltsplichten für politisch exponierte Personen auch auf inländische Personen erweitert. Die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention soll zudem durch anlassbezogene Prüfungen durch eigens von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu bestellende Experten sichergestellt werden. Die Verletzung der Vorschriften wird zudem unter hohe Strafen gestellt.
1. Allgemeines
Eine wesentliche Neuerung ist auch die Einführung der eigenständigen Begriffeder Geldwäsche, der kriminellen Tätigkeit und der Terrorismusfinanzierung, durch die die Melde- und Sorgfaltspflichten an die Anforderungen des Berufsstandes angepasst werden sollen. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens heftig kritisiert und führte noch im parlamentarischen Verfahren zu einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien. Doch welche Unterschiede werden sich in der Praxis ergeben?
Dieser Beitrag erörtert die wesentlichen Neuerungen durch die Einführung der genannten Begriffe in § 87 WTBG 2017 und deren Implikationen ...