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UStG: Steuerbefreiung
In dem Umstand, dass nur konkret leistungsbezogene Vorauszahlungen überhaupt eine Umsatzsteuerpflicht auslösen, zeigt sich, dass das Schicksal einer Anzahlung am nachfolgend tatsächlich bewirkten Umsatz hängt. Das betrifft auch den auf die Anzahlung anzuwendenden Steuersatz. Diese Verknüpfung mit dem Umsatz gilt aber auch für die anzuwendenden Steuerbefreiungen, somit ebenfalls für § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994. Eine vom späteren Umsatz losgelöste Betrachtung der Anzahlung ist nicht möglich. – (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994), (Abweisung)
( Ro 2015/15/0037)