zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2017, Seite 1389

Einbringung eines Hoheitsbetriebes und Firmenwert

Entscheidung: RV/4100102/2012, Revision zugelassen und eingebracht.

Normen: § 6 Z 14 EStG 1988; § 2 Abs 5 KStG 1988.

Auf die als Sacheinlage zu wertende „Einbringung“ eines Hoheitsbetriebes in eine Kapitalgesellschaft ist der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 b EStG anzuwenden, die eingelegten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der im Hoheitsbetrieb entstandene „originäre“ Mehrwert (= Firmenwert) stellte bei der einbringenden Stadtgemeinde kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut dar, weshalb weder Ansatz noch Abschreibung dieses Firmenwerts gem § 8 Abs 3 EStG vorgenommen werden können.

Daten werden geladen...