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Privatstiftungen und latente Steuern
Zweifelsfragen zur Bildung und Behandlung
Die Bestimmungen für die Berechnung und den Ansatz latenter Steuern haben sich durch das Inkrafttreten des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) deutlich verändert. Die erste Umsetzung in den Jahresabschlüssen 2016 zeigt, dass in Bezug auf den Ansatz, aber auch auf die Bewertung erhebliche Zweifelsfragen bestehen. Im besonderen Ausmaß trifft dies für Privatstiftungen zu, bei denen neben der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungspflicht, die in § 18 PSG normiert wird, auch eine Vielzahl an steuerlichen Sondervorschriften zur Anwendung gelangt. Bisher wurden in der Literatur nur vereinzelt Sonderfragen zur Behandlung latenter Steuern bei Privatstiftungen diskutiert. Dieser Artikel soll einen Beitrag zur fachlichen Auseinandersetzung mit offenen Fragen iZm der Bildung von latenten Steuern bei Privatstiftungen leisten und beleuchtet auch die Neuerungen bei der bilanziellen Behandlung der Zwischenbesteuerung kritisch.
1. Änderungen durch das RÄG 2014
Die Rechnungslegungspflicht für Privatstiftungen ergibt sich aus § 18 PSG iVm § 222 UGB. Demnach gelten für Privatstiftungen die Rechnungslegungsvorschriften des UGB einschließlich der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, wobei jedoch ein Ve...