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Sechste Urlaubswoche und Anrechnung von Vordienstzeiten
Vorabentscheidungsersuchen des OGH
Entscheidung: .
Normen: § 3 UrlG; Art 45 AEUV; Art 7 VO (EU) 492/2011.
(S. M.) – In Österreich haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. Nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber erhöht sich dieser Anspruch auf sechs Wochen. Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen (in- oder ausländischen) Arbeitgebern gearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung dieser Dienstzeiten nach § 3 Abs 3 UrlG nur im Höchstausmaß von fünf Jahren.
Strittig ist ebendiese Anrechnung von Vordienstzeiten, die bei „anderen“ Arbeitgebern zurückgelegt werden, für die Bemessung des Urlaubsausmaßes: Der Kläger im Anlassfall sieht darin einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Seine Klage ist auf die gerichtliche Feststellung gerichtet, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung von Vordienstzeiten aus anderen EU-Mitgliedstaaten von über fünf Jahren insgesamt 25 Jahre an unselbständigen Beschäftigungszeiten aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben. Die Vorinstanzen wiesen die Feststellungsklage ab.
Der OGH setzt sich mit den unionsrechtlichen Aspekten auseinander und erblickt in der begrenzten Anrechnung aufgrund der den Wortlaut korrigierenden Rechtsprechung (Anmerk...