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SWK 28, 1. Oktober 2017, Seite 1220

Verbrauchsteuer: Verkaufsverbot für Tabakwaren unter dem am Steuerzeichen angegeben Preis zulässig

1.

Art 15 Abs 1 RL 2011/64/EU des Rates vom über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es Einzelhändlern verbietet, Tabakwaren zu einem Einheitspreis zu verkaufen, der unter dem Preis liegt, den der Hersteller oder der Importeur auf dem an den Waren angebrachten Steuerzeichen angegeben hat, nicht entgegensteht, soweit dieser Preis vom Hersteller oder vom Importeur frei bestimmt wurde.

2.

Art 34 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es Einzelhändlern verbietet, Tabakwaren zu einem Einheitspreis zu verkaufen, der unter dem Preis liegt, den der Hersteller oder der Importeur auf dem an den Waren angebrachten Steuerzeichen angegeben hat, nicht entgegensteht, soweit dieser Preis vom Importeur frei bestimmt wurde.

3.

Art 101 AEUV iVm Art 4 Abs 3 EUV ist dahin auszulegen, dass er nicht einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die es den Einzelhändlern verbietet, Tabakwaren zu einem Einheitspreis zu verkaufen, der unter dem Preis liegt, den der Hersteller o...

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