Umstieg ins neue Gehaltssystem – Frist für Umsetzung läuft mit 1. 12. 2021 aus
Die Umsetzung des Übertritts in das „Gehaltssystem neu“ setzt eine zeitgerechte Planung voraus
Aufsatz von Katharina Daxkobler, Valerie Kalnein und Elisabeth Wasinger, SWK 25/2020, 1222