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SWK 25, 1. September 2020, Seite 1236

Errichtung von Bankgebäuden durch Konzerngesellschaften und Vorsteuerabzug

Entscheidung: Ra 2018/15/0113.

Normen: § 21 Abs 1, 22 BAO; § 2 Abs 2 Z 2 UStG; Art 11 MwStSyst-RL.

Die Tochtergesellschaft und die Enkelgesellschaft einer Bank-AG waren im Leasinggeschäft tätig. Die Bank-AG räumte an ihrem Grundstück ihrer Enkelgesellschaft (GmbH) ein Baurecht ein und ließ sie als Baurechtsberechtigte ein Bankgebäude errichten. Sodann mietete die Bank-AG das Bankgebäude von der Enkelgesellschaft (Leasingvertrag). Umsatzsteuerlich bildeten Tochter- und Enkelgesellschaft eine Einheit, eine Organschaft mit der Tochtergesellschaft als Organträgerin. Im Hinblick auf die umsatzsteuerpflichtige Vermietung des Gebäudes durch diese Einheit an die Bank-AG machte die Tochtergesellschaft den Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten geltend. Der Revisionsfall betrifft die Rechtslage vor dem 1. StabG 2012.

Der VwGH teilt die Einschätzung des BFG nicht, dass im Revisionsfall ein bloßer „Steueraufschub durch Staffelung der Mehrwertsteuerentrichtung“ vorliege, der nach dem Weald Leasing, C-103/09, keine missbräuchliche Praxis begründe .Im Revisionsfall geht es um Immobilienleasing und die Möglichkeit der sanktionslosen „Rückoption“ zur nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht steuerfreien Vermiet...

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