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Neue Verpflichtungen für Anbieter digitaler Geschäftsmodelle im Umsatzsteuervollzug
Fiktive Leistungsketten, Aufzeichnungspflichten und Haftungen
In Österreich und in der Europäischen Union werden die Betreiber von Internetplattformen zunehmend für die Erhebung der Umsatzsteuer auf die über ihre Plattformen zustande kommenden Transaktionen in die Pflicht genommen: Neben der Fiktion einer Leistungskette, durch die Plattformbetreiber zu Erbringern der über ihre Plattformen abgewickelten Leistungen erklärt werden, wurden besondere Aufzeichnungspflichten und Haftungen eingeführt. Im SWK-Spezial „Plattformhaftung“ werden die relevanten Rechtsvorschriften dargestellt und kritisch gewürdigt.
1. Umsatzbesteuerung digitaler Geschäftsmodelle
Die Umsatzbesteuerung digitaler Geschäftsmodelle erfolgt vor dem Hintergrund des ansonsten drohenden Vollzugsdefizits vielfach auf der Grundlage von Sonderregimen. Ein Beispiel für ein solches Sonderregime sind fingierte Leistungsketten, im Rahmen derer Plattformbetreiber typisierend zu Erbringern der über ihre Plattformen erbrachten digitalen Dienstleistungen und Lieferungen erklärt werden. Weitere Sonderregime umfassen Aufzeichnungspflichten und Haftungen für Plattformbetreiber und Anbieter digitaler Geschäftsmodelle. Die genannten Sonderregime wurden in Österreich ua mit dem AbgÄG 2020 eingeführt...