Steuerliche Bilanzberichtigung zur Berücksichtigung von Betriebsprüfungs- und GPLA-Ergebnissen
Nach zwingenden steuerlichen Vorschriften erfolgt die Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen grundsätzlich für das Jahr der Veranlassung
Aufsatz von Christian Prodinger und Ewald Hacksteiner, SWK 18/2016, 830