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SWK 18, 20. Juni 2016, Seite 817

Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Die wichtigsten Inhalte des ab 1. 1. 2017 geltenden LSD-BG

Christoph Wiesinger

Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) hat der Gesetzgeber die bisher im AVRAG enthaltenen Bestimmungen zur Strafbarkeit der Unterentlohnung von Arbeitnehmern in ein eigenes Gesetz ausgegliedert. Neben diesen Bestimmungen enthält das Gesetz auch die arbeitsrechtlichen Grundlagen für Mindestlöhne bei Entsendungen an sich. Auch dies war bisher im AVRAG geregelt gewesen. Ergänzt wird dies durch zwei Haftungsbestimmungen (von denen eine völlig neu ist) und Regelungen zur Vollstreckung auch in anderen Staaten.

1. LSDB-G und LSD-BG: Ein Bindestrich mit Bedeutung

Der Gesetzgeber erließ erstmals mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G (BGBl I 2011/24) Bestimmungen für eine behördliche Mindestlohnkontrolle. Inhaltlich war das LSDB-G ein Sammelgesetz, das ausschließlich Novellen mehrerer Gesetze enthielt. Die eigentlichen Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping wurden damals im AVRAG verankert. Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014, BGBl I 2014/94) brachte massive materiellrechtliche Änderungen, die wiederum im AVRAG verankert wurden. Damit war es streng genommen nicht mehr zutreffend, vom LSDB-G zu sprechen, dennoch hat sich der Begriff in den betr...

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