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SWK 29, 10. Oktober 2016, Seite 1262

Lohn- und Sozialdumping im Verhältnis zur Insolvenzverschleppung

Auch Nichtauszahlen von Löhnen infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist strafbar

Johannes Derntl

Das AVRAG bzw ab das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) beinhalten Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, durch die für regulär arbeitende Unternehmen faire Konkurrenzbedingungen geschaffen werden sollen und die Verdrängung österreichischer Arbeitnehmer verhindert werden soll. Eine der möglichen Sanktionen richtet sich gegen Unterentlohnung, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das zustehende Entgelt nicht leistet. Der VwGH hat nun ausgesprochen, dass davon nicht bloß eine unterkollektivvertragliche Einstufung erfasst, sondern auch das Nichtauszahlen von Löhnen infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten strafbar ist ().

1. Sozialbetrug, Lohn- und Sozialdumping

Zu Beginn unseres Jahrhunderts etablierte sich vor allem in Ostösterreich eine neue Form des Sozialbetrugs: Scheinunternehmen meldeten (im Gegensatz zur Schwarzarbeit) die Dienstnehmer zwar korrekt zur Sozialversicherung an, bezahlten aber die Beiträge nicht. Nach der Insolvenz wurde mit einem anderen Firmenmantel in demselben Stil weitergearbeitet. Der eigens zur Bekämpfung dieser Malversationen eingeführte § 153d StGB bewährte sich nicht. Erst durch die Schaffung der Auftragg...

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