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SWK 18, 20. Juni 2016, Seite 834

Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe bei Besuch einer außerhalb der Wohngemeinde gelegenen Schule

Entscheidung: RV/7100821/2015.

Norm: § 30a FLAG 1967.

(W. R.) – Die Tochter der Beschwerdeführerin hat im Zeitraum vom bis zum eine vom inländischen Wohnort rund 30 km entfernte, mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland besucht.

Nach § 30a Abs 1 lit a FLAG 1967 haben Personen Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe für Kinder, für die ihnen Familienbeihilfe gewährt wird oder für die sie nur deswegen keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, weil sie Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, wenn das Kind eine öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland als ordentlicher Schüler besucht und der kürzeste Weg zwischen der Wohnung im Inland und der Schule in einer Richtung mindestens 2 km lang ist.

Das BFG vermag – entgegen der Ansicht der belangten Abgabenbehörde bzw in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Ausführungen der Beschwerdeführerin – keinen Anhaltspunkt dafür zu finden, dass der Gesetzgeber vorgenannte Schulen interpretativ als „exklusiv im Wohnbezirk (Schulsprengel) des Schülers gelegene Schulen“ verstanden wissen will, mit der Folge, dass der Besuch einer außerhalb vorgenannten Bereichs domizilierten Schule der Gewährung der Schulfahrtbei...

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