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Die Besteuerung von Vergleichszahlungen
Durch eine konkrete Bezeichnung der mit einem Vergleich abgegoltenen strittigen Bezugsbestandteile können Vergleichsparteien Einfluss auf die abgabenrechtliche Behandlung von Vergleichszahlungen nehmen. Nach Ansicht des VwGH ändert daran auch eine in den Vergleich aufgenommene Generalvergleichsklausel nichts ().
Sozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsrechtlich ist hinsichtlich der Behandlung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichszahlungen zu unterscheiden, welche Ansprüche vom Vergleich umfasst sind:
Wird ein Vergleich über Ansprüche abgeschlossen, die sich auf die Zeit des aufrechten Bestands des Dienstverhältnisses beziehen, ist der beitragspflichtige Vergleichsbetrag entsprechend dem Anspruchsprinzip durch Aufrollen den betroffenen Beitragszeiträumen zuzuordnen.
Wird ein Vergleich über Ansprüche abgeschlossen, die sich auf die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses beziehen, kommt es zur Verlängerung der Pflichtversicherung um jenen Zeitraum, für welchen der beitragspflichtige Entgeltanspruch (zB Ersatzleistung für Urlaubsentgelt) zugestanden wurde (§ 11 Abs 2 ASVG). Jene Teile einer Vergleichssumme, die sozialversicherungsrechtlich als laufen...