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PV-Info 5, Mai 2016, Seite 5

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

ich freue mich, in dieser Ausgabe wieder einen Beitrag von Irina Prinz bringen zu können, die ihre Kraft über den Winter gebündelt auf die Fortführung des von Wilfried und Hannelore Ortner begründeten Klassikers „Personalverrechnung in der Praxis“ (27. Auflage, 2016) konzentriert hat – herzliche Gratulation zu dieser gelungenen Erstauflage! Irina Prinz zeigt uns in ihrem Beitrag, dass ein klar abgeschlossener Einzelvergleich sehr wohl von den Verwaltungsbehörden akzeptiert werden muss und somit hilft, einen abgabenschonenden Abschluss von Vergleichsverhandlungen erreichen zu können.

In ständiger Judikatur der letzten Zeit zeigt sich, dass nicht alles, was kein Dienstvertrag sein soll, als „Werkvertrag“ durchgeht. Dies bestätigt auch wieder Christa Kocher in ihrer Judikaturübersicht, wonach in den wenigen Fällen, in welchen der VwGH bei der Umqualifizierung von Werkverträgen nicht von einem Dienstvertrag ausging, freie Dienstverhältnisse angenommen wurden.

Was nach Ansicht des BFG als „Arbeitsplatz“, an welchem der Arbeitnehmer steuerfrei Verpflegung vom Arbeitgeber erhalten kann, gilt, hat Roman Fragner für Sie aufbereitet. Da diese Meinung nach Ansicht der Finanzverwaltung zu großzü...

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