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PV-Info 5, Mai 2016, Seite 5

Kollektivvertragsabschluss für die Elektro- und Elektronikindustrie

Monika Kunesch

Neben den KV-Erhöhungen für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab (siehe dazu den Beitrag von Rudolf Grafeneder in diesem Heft) treten mit unter anderem auch KV-Erhöhungen für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe (PV-Info wird Sie in der nächsten Ausgabe darüber informieren) und in der Elektro- und Elektronikindustrie in Kraft. Bezüglich Letzterer ist Folgendes vorgesehen:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne bzw -gehälter um 1,4 %;

  • Erhöhung der Ist-Löhne bzw Ist-Gehälter um 1,4 %, es sei denn, es wird eine Einmalzahlungs- oder Verteilungsoption angewendet.

  • Mittels Betriebsvereinbarung kann eine Verteilungsoption abgeschlossen werden, wonach die Ist-Löhne bzw Ist-Gehälter nur um 1,2 % erhöht werden und zusätzlich eine individuelle Erhöhung im Ausmaß von 0,4 % der Lohn- und Gehaltssumme vorgenommen wird.

  • Mittels Betriebsvereinbarung kann alternativ eine Einmalzahlungsoption abgeschlossen werden, wonach die Ist-Löhne bzw Ist-Gehälter nur um 1,2 % erhöht werden und zusätzlich eine Einmalzahlung von mindestens 8,4 % des individuellen Lohns oder Gehalts oder des Durchschnitts der Ist-Löhne und -Gehälter im Betrieb im April 2016 gewährt...

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