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PV-Info 5, Mai 2016, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Mitarbeiterbeteiligung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG in Form einer stillen Beteiligung?

Im vorliegenden Fall hatte das BFG darüber zu entscheiden, ob die Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG auf eine stille Beteiligung Anwendung findet. Im Beschwerdefall wurde für die stillen Beteiligungen zweier Arbeitnehmer eine Verzinsung entsprechend der Euribor-Zinssätze mit 12-Monats-Bindung vereinbart. Es erfolgte keine Anknüpfung der stillen Beteiligungen am Gewinn des Unternehmens. Mangels Anknüpfung am Gewinn liegen keine steuerlich anzuerkennenden echten stillen Beteiligungen vor. Aufgrund des Fehlens dieser Voraussetzung kommt die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG nicht zur Anwendung. Die Zuwendungen sind daher steuerpflichtig als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG (im Zeitpunkt der Einräumung der Zertifikate) zu behandeln ().

Pendlerpauschale eines Bediensteten der Schweizer Bundesbahnen

Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, angelehnt an Massenbe...

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