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PV-Info 5, Mai 2016, Seite 17

Sachbezugsbewertung bei Vorführkraftfahrzeugen

Martin Kuprian

Stellt ein Kfz-Händler seinen Arbeitnehmern Vorführfahrzeuge im Sinne des § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung zur Privatnutzung zur Verfügung, erfolgt die Berechnung der für die Ermittlung des Sachbezugs erforderlichen Bemessungsgrundlage anhand anderer Grundsätze, als wenn die gleichen Fahrzeuge den Arbeitnehmern eines Arbeitgebers zur Privatnutzung gewährt werden, der diese vom Kfz-Händler erwirbt ().

Sachverhalt

Das BFG hatte im oben genannten Erkenntnis folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

Eine im Kfz-Handel tätige Arbeitgeberin erwarb Kraftfahrzeuge direkt vom Hersteller bzw Generalimporteur, um sie als Vorführfahrzeuge zu verwenden. Die Fahrzeuge wurden somit potenziellen Käufern zum Besichtigen, Probefahren usw zur Verfügung gestellt. Daneben wurden diese Neufahrzeuge, wenn sie nicht zu Vorführzwecken benötigt wurden, verschiedenen Arbeitnehmern zur Privatnutzung überlassen.

Das Finanzamt ermittelte die Bemessungsgrundlagen für den – dem Grunde nach unstrittig anzusetzenden – Sachbezug im Zuge einer GPLA neu. Dies, indem die tatsächlichen Anschaffungskosten des Händlers unter Hinweis auf § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung um 20 % erhöht wurden.

Ermittlung der Anschaffungskosten

Das BFG stellte dazu fest, dass § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung aufgru...

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