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KV-Erhöhung für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2016
Die 2015 für die Dauer von zwei Jahren erfolgten Lohn- und Gehaltsabschlüsse für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ergeben mit Wirksamkeit ab die im Folgenden dargestellten Änderungen.
I. Arbeiter
Die Kollektivvertragspartner haben sich im Jahr 2015 auf einen Kollektivvertragsabschluss auf zwei Jahre geeinigt (siehe Grafeneder, Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab , PV-Info 4/2015, Seite 8 f). Als Erhöhungsprozentsatz für die Lohnerhöhung ab wurde der durchschnittliche Verbraucherpreisindex (VPI) von März 2015 bis Februar 2016 plus 0,4 Prozentpunkte vereinbart. Da der VPI in diesem Zeitraum 1,0 % betrug, ergibt sich dadurch ab eine Lohnerhöhung von 1,4 % für eine Laufzeit von 12 Monaten.
S. 7Erhöhung der Lenkzeitvergütung
Die Lenkzeitvergütung gemäß § 8 Z 1b des Kollektivvertrages wird ebenfalls um 1,4 % erhöht. Die Lenkzeitvergütung beträgt daher ab 10,75 € (bisher: 10,60 €).
Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht, das heißt, die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Ist-Lohn darf aus Anlass einer k...