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Gewährung verbilligter Mahlzeiten außerhalb des Betriebes und nach Erlangung eines (neuen) Mittelpunkts der Tätigkeit als steuerfreier Vorteil aus dem Dienstverhältnis?
Das BFG hat im Erkenntnis vom , RV/3100522/2012, entgegen der Rechtsansicht der Finanzverwaltung als „Arbeitsplatz“ im Sinne des § 3 Abs 1 Z 17 EStG nicht nur das Betriebsgebäude des Arbeitgebers eingestuft, sondern auch die (nähere) Umgebung des Ortes, an dem die Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers tätig sind. Demnach steht es nach Ansicht des BFG einer Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG nicht entgegen, wenn die verbilligten Mahlzeiten in gastgewerblichen Betrieben in der Nähe von (auswärtigen) Baustellen oder sonstigen Einsatzorten gewährt werden.
Sachverhalt
Der Arbeitgeber hat seinen Arbeitnehmern sowohl am Betriebsstandort als auch im Nahebereich von Baustellen, an welchen Montagearbeiten durchgeführt wurden und welche nach den Bestimmungen des § 26 Z 4 EStG als Mittelpunkte der Tätigkeit anzusehen waren, freiwillig die Möglichkeit geboten, in Gaststätten an Arbeitstagen Mahlzeiten um 4,40 € verbilligt einzunehmen.
Dazu gab der Arbeitgeber dem Vorarbeiter einen entsprechenden Bargeldbetrag, den dieser im Ausmaß von (maximal) 4,40 € pro Essen und Arbeitstag in Gaststätten für die Arbeitnehmer auszugeben hatte, und zwar an jenen Arbeitstagen, an denen keine nicht steuerbaren bzw steuerfreien Tagesgelde...