BVergG 2018 § 7. Dienstleistungsaufträge, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018
2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt Auftragsarten
§ 7. Dienstleistungsaufträge
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind.
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