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BVergG 2018 § 233. Arten der Bekanntmachung, BGBl. I Nr. 8/2026, gültig ab 01.10.2026
3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
2. Abschnitt Bekanntmachungen
3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 233. Arten der Bekanntmachung

Eine Bekanntmachung in Österreich hat unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 235 oder durch eine Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß § 236 zu erfolgen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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