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Treaty Override und DBA-Recht
Grundsätzlich sind DBA darauf angelegt, innerstaatliche Besteuerungsrechte einzuschränken, um eine drohende Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Frage, ob das Überschreiben von abkommensrechtlichen Auslegungsergebnissen durch den nationalen Gesetzgeber unter verfassungsrechtlichen Blickpunkten generell zulässig ist, wird – möglicherweise – das BVerfG in zwei anhängigen Verfahren (2 BvL 1/12; 2 BvL 15/14) nachgehen. Im Schrifttum bestehen hierzu erhebliche Bedenken. Auch der BFH hat mit Vorlagebeschluss vom , I R 4/13, erneut ein unilaterales Treaty Override auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand erhoben. Kudert/Kahlenberg (Praxis internationale Steuerberatung 2014, 158 ff.) nehmen diesen Vorlagebeschluss zum Anlass, die prominentesten unilateralen Regelungen im deutschen Ertragsteuerrecht darzustellen, welche die innerstaatliche Besteuerungsbefugnis trotz DBA wieder aufflammen lassen.