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SWI 7, Juli 2014, Seite 342

EuGH: Verkauf von Rabattkarten ein steuerpflichtiger Umsatz

Der EuGH entschied am , Granton Advertising BV, Rs. C-461/12, über Fragen des niederländischen Gerechtshof ’s-Hertogenbosch hinsichtlich der Auslegung der 6. MwSt-RL. Der Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits betraf den Zeitraum von 2001 bis 2005, in dem Granton Advertising, eine Gesellschaft niederländischen Rechts, als „Granton“ bezeichnete Karten ausgab und verkaufte (in weiterer Folge: Grantoncards). Diese Karten, die den Verbrauchern zu einem Preis zwischen 15 Euro und 25 Euro verkauft wurden, gewährten im Gegenzug bei Händlern und Betrieben wie Restaurants, Kinos, Hotels oder Saunen (in weiterer Folge: angeschlossene Betriebe), die mit Granton Advertising hierzu eine Vereinbarung abgeschlossen hatten, einen Anspruch auf den Erwerb bzw. die Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Waren bzw. Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen. Die Grantoncards waren über Verkaufsstellen zu beziehen, die von Granton Advertising für jede verkaufte Grantoncard eine Vergütung erhielten.

Nach dem Wortlaut des Mustervertrags zwischen Granton Advertising und einem angeschlossenen Betrieb geht hervor, dass die angeschlossenen Betriebe durch die Zusammenarbeit mit Granton Advertising das Ziel ver...

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