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SWI 7, Juli 2014, Seite 341

Neue Zitierweise der EuGH-Rechtsprechung

New Method of Citing the ECJ’s Case-Law

Stefan Menhofer

Recently, a European Case-Law Identifier (ECLI) has been created in order to guarantee unambiguous reference to national as well as European court decisions and to establish a minimum set of uniform metadata. Over the past few months, the ECJ has begun to incorporate the new citation guidelines into its decisions.

I. European Case Law Identifier

Im Rahmen einer Initiative des Europäischen Rates wurde kürzlich ein sog. europäischer Rechtsprechungsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) vorgestellt. Dieser soll eine eindeutige Bezugnahme sowohl auf nationale als auch auf europäische Judikate ermöglichen und den künftigen Mindeststandard einheitlicher Metadaten in diesem Bereich vorgeben. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten erfolgt auf freiwilliger Basis. Der ECLI umfasst das Präfix ECLI und vier zwingende Komponenten:

1.

Ländercode (nationale) bzw. EU-Code (europäische Rechtsprechung),

2.

Kürzel des erkennenden Gerichts,

3.

Jahr der Entscheidung,

4.

Ordnungsnummer von maximal 25 alphanummerischen Zeichen.

II. Umsetzung in der Rechtsprechungspraxis des EuGH

Der EuGH hat bereits im ersten Halbjahr 2014 mit der praktischen Umsetzung begonnen. Allen seit 1954 ergangenen Entscheidungen der Unionsge...

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