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SWI 7, Juli 2014, Seite 317

Schweiz für FATCA-Umsetzung bereit

(APA) – Das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA ist seit Anfang Juni in Kraft. Mit Ende Juni hat der schweizerische Bundesrat nun auch das Umsetzungsgesetz in Kraft gesetzt. Dieses erlaubt Schweizer Finanzinstituten, die neuen Regelungen für US-Personen erleichtert umzusetzen. Die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erfolgt in der Schweiz nach dem sog. Modell 2: Schweizer Finanzinstitute melden die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service). Daten über nicht kooperationswillige Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Dies könnte in Form von Gruppenanfragen geschehen. Basis dafür wäre das revidierte DBA, das von der Schweiz schon 2012 ratifiziert worden ist. In den USA wird die Ratifizierung nach wie vor blockiert. Das FATCA-Umsetzungsgesetz hatte das Schweizer Parlament letzten September genehmigt. Das Referendum dagegen war nicht zustande gekommen. Inzwischen möchte der Bundesrat aber mit Blick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über einen Wechsel zum Modell 1 verhandeln, das entsprechende Mandat hat er im Mai verabschiedet. Beim M...

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