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Änderungen bei alternativen Investmentfonds
Eine Regierungsvorlage zur Änderung des Pensionskassengesetzes, des Investmentfondsgesetzes 2011, des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes sieht neben den zur Umsetzung der Richtlinie 2013/14/EU erforderlichen Änderungen die Berücksichtigung erster Erfahrungen aus der Bewilligungspraxis von alternativen Investmentfonds im AIFMG vor. Um vermögenden Privatkunden im Sinne einer Portfoliodiversifizierung weiterhin alternative Anlageformen zugänglich zu machen, soll der Typ des qualifizierten Privatkunden geschaffen werden. Für Private-Equity-Dachfonds und bestimmte AIF in Unternehmensbeteiligungen soll der Vertrieb an Privatkunden ermöglicht werden, wobei der Anlegerschutz durch Informations- und Transparenzvorschriften gewährleistet werden soll. Weiters sollen einige technische und formale, aus der Praxis resultierende Probleme bereinigt werden. Im Investmentfondsgesetz 2011 und Immobilien-Investmentfondsgesetz werden bei den Bestimmungen zur Besteuerung Ergänzungen vorgenommen und Härten durch Übergangsvorschriften abgefedert.