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SWI 9, September 2015, Seite 426

Staatliche Eingriffe und der „ergänzte Fremdvergleich“

Government Interventions and Modified Arm’s Length Principle

Martin Schwaiger

When transactions between related parties occur between OECD and non-OECD countries, different transfer pricing rules can lead to double non-taxation. Martin Schwaiger deals with the question as to whether those situations can be qualified as government interventions. Identifying government interventions can be as difficult as handling possible consequences on establishing an arm’s length transfer price.

I. Ausgangslage

Im Ausgangssachverhalt folgt der Staat des Transaktionspartners nicht den OECD Empfehlungen iZm Verrechnungspreisen. Im Gegensatz zu den OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) haben die ausländischen Verrechnungspreisvorschriften das international anerkannte Fremdvergleichsprinzip nicht übernommen. Stattdessen definieren die ausländischen Verrechnungspreisvorschriften Preisobergrenzen für konzerninterne Importgeschäfte und Preisuntergrenzen bei konzerninternen Exportgeschäften.

Beispiel

Das Unternehmen M im Nicht-OECD-Staat B liefert ein Produkt an das verbundene Unternehmen T in Österreich. Aufgrund der nationalen Vorschriften in Staat B wird der Verrechnungspreis mit 60 festgesetzt. Beim Unternehmen T wird der Verrechnungspreis aufgrund der in Österreich anzuwend...

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