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SWI 9, September 2015, Seite 429

4. Geldwäsche-Richtlinie und Geldtransfer-Verordnung veröffentlicht

Die 4. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl L 141 vom , S 73) sowie die Geldtransfer-Verordnung (Verordnung [EU] Nr 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers, ABl L 141 vom , S 1) zielen auf die Intensivierung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorgaben der Richtlinie sind mit Mindestharmonisierungscharakter ausgestattet; den Mitgliedstaaten steht es daher frei, strengere Regelungen einzuführen. Die Vorgaben der Richtlinie sind im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie strenger und detaillierter. Die EU-Richtlinie ist bis in nationales Recht umzusetzen. Die Geldtransfer-Verordnung wird erst mit Ablauf dieser Frist Gültigkeit erlangen.

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