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SWI 9, September 2015, Seite 452

Sondervergütungen bei international tätigen Personengesellschaften

Kollruss (FR 2015, 351 ff) untersucht die steuerliche Behandlung von Sondervergütungen bei internationalen Sachverhalten und kritisiert das deutsche Sondervergütungskonzept des § 50d Abs 10 dEStG. Dieser verfehle sein Ziel der Steuersubstratsicherung und führe zu einer nicht angemessenen Besteuerung von Sondervergütungen im DBA-Fall. § 50d Abs 10 dEStG produziere „ohne Not“, dh ohne zur Sicherung des deutschen Steueranspruchs notwendig zu sein, durch das ausdrücklich angeordnete Treaty-Override schwerwiegende Eingriffe in die internationale Besteuerungssystematik von Personengesellschaften. Diese Eingriffe sind nach Kollruss auch unionsrechtlich nicht zu halten. Er plädiert daher für eine ersatzlose Streichung des § 50d Abs 10 dEStG.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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