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Sondervergütungen bei international tätigen Personengesellschaften
Kollruss (FR 2015, 351 ff) untersucht die steuerliche Behandlung von Sondervergütungen bei internationalen Sachverhalten und kritisiert das deutsche Sondervergütungskonzept des § 50d Abs 10 dEStG. Dieser verfehle sein Ziel der Steuersubstratsicherung und führe zu einer nicht angemessenen Besteuerung von Sondervergütungen im DBA-Fall. § 50d Abs 10 dEStG produziere „ohne Not“, dh ohne zur Sicherung des deutschen Steueranspruchs notwendig zu sein, durch das ausdrücklich angeordnete Treaty-Override schwerwiegende Eingriffe in die internationale Besteuerungssystematik von Personengesellschaften. Diese Eingriffe sind nach Kollruss auch unionsrechtlich nicht zu halten. Er plädiert daher für eine ersatzlose Streichung des § 50d Abs 10 dEStG.