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SWI 11, November 2019, Seite 530

Neue Vorschriften für Clearingstellen im Binnenmarkt

Der Rat hat geänderte Vorschriften für Clearingstellen im Binnenmarkt angenommen. In dem neuen Rahmen ist festgelegt, wie die EU- bzw Drittlands-Clearingstellen in Zukunft beaufsichtigt werden sollen, wobei insbesondere den Auswirkungen des Brexit auf das Finanzsystem in Europa Rechnung getragen wird. Er wird durch eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) umgesetzt.

Clearingstellen oder zentrale Gegenparteien (CCP) erleichtern Wertpapier- und Derivatgeschäfte, indem sie alle Schritte bis hin zur Zahlung zentralisieren und standardisieren. Zudem gehen sie ein Gegenparteirisiko ein, indem sie zwischen Verkäufer und Käufer treten und dadurch Garantien dafür bieten, dass das Geschäft zum Abschluss gebracht werden kann.

Derzeit sind 16 CCP in der EU niedergelassen und zugelassen. Weitere 33 Drittstaaten-CCP wurden nach den Gleichwertigkeitsbestimmungen der EMIR-Verordnung anerkannt und dürfen auf dieser Grundlage ihre Dienstleistungen in der EU anbieten. Nach dem Brexit werden die drei im Vereinigten Königreich ansässigen CCP de facto zu Drittstaaten-CCP.

Ziel der Reform ist die Verschärfung der Aufsicht über die CCP, um dem sich ausweitenden...

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