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SWI 11, November 2019, Seite 563

EuGH: Indizien für Mehrwertsteuerbetrug

Das Altic, C‑329/18, bezog sich auf folgenden Sachverhalt: Altic“ SIA (im Folgenden: Altic) erwarb im Juli und August 2011 Rapssaatgut von der „Sakorex“ SIA (im Folgenden: Sakorex) sowie im Oktober 2011 von der „Ulmar“ SIA (im Folgenden: Ulmar). Diese Gesellschaften sind an Altic unter Bezugnahme auf deren Anzeigen in den Medien und im Internet herangetreten. Das besagte Rapssaatgut wurde in Empfang genommen und in einem der „Vendo“ SIA (im Folgenden: Vendo) gehörenden Lager aufbewahrt. Altic zog die bei diesen Käufen angefallene Mehrwertsteuer als Vorsteuer ab. Nach einer bei Altic durchgeführten Prüfung kam die AbgabenS. 564 behörde zu dem Schluss, dass diese Erwerbsvorgänge in Wirklichkeit nicht stattgefunden hätten. Sie schrieb Altic die Zahlung der abgezogenen Mehrwertsteuer samt Strafzuschlag und Verspätungszinsen vor.

Die Administratīvā rajona tiesa, das lettische Bezirksverwaltungsgericht, gab der von Altic gegen den Bescheid der Abgabenbehörde erhobenen Nichtigkeitsklage statt. Diese gerichtliche Entscheidung wurde von der Administratīvā apgabaltiesa (Regionales Verwaltungsgericht, Lettland) bestätigt. Dieses Gericht führte aus, es sei unstreiti...

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