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SWI 11, November 2019, Seite 569

Französische Digitalsteuer

In Frankreich wurde rückwirkend zum eine Steuer für große digitale Unternehmen (taxe sur les services numériques, TSN) eingeführt. Besteuert werden mit 3 % digitale Umsatzerlöse großer Technologieunternehmen aus Vermittlungseinnahmen von Plattformen sowie Werbeeinnahmen aus der Zurverfügungstellung von Internetwerbung. Hidien (ISR 2019, 268 ff) stellt den Hintergrund und Gesetzeszweck dar, bevor er die auch für österreichische Unternehmen anzuwendenden Tatbestände der TSN erläutert. Anders als in Österreich, wo das noch im September vom Nationalrat verabschiedete Digitalsteuerpaket „nur“ eine fünfprozentige Abgabe auf Online-Werbeumsätze, eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Online-Handel sowie eine Haftungsklausel für Online-Vermittlungsplattformen vorsieht, geht Frankreich in die Richtung, Umsätze zu besteuern, die bisher mangels Betriebsstätte in Frankreich nicht steuerpflichtig waren.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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