Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzugsfähigkeit von Beitragszahlungen eines österreichischen Grenzgängers an die kantonale Lehrerversicherungskasse in der Schweiz
Ein als Grenzgänger bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule beschäftigter Lehrer erbringt seine Dienstleistungen einer schweizerischen staatlichen Einrichtung, S. 104sodaß seine Bezüge gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz in der Schweiz besteuert werden dürfen; die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die Novellierung des Abkommens mit der Schweiz und die Einbeziehung der öffentlichen Aktivbezüge in das Anrechnungsverfahren unterliegen die Lehrerbezüge auch in Österreich der Besteuerung. Diese Novellierung bezieht sich indessen nicht auf Ruhegehälter, sodaß sich aus Artikel 19 i. V. m. Art. 23 Abs. 1 des Abkommens für die künftigen Pensionsleistungen in Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt) ergibt.
Eine die Pensionen treffende Steuerfreistellungsverpflichtung vermag indessen nach Auffassung des BM für Finanzen kein Abzugsverbot für die in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noc...