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Leasing im DBA-Recht
In der internationalen Steuerplanung werden zunehmend Leasinggestaltungen gewählt, um einen steueroptimalen Abzug von Finanzierungsaufwendungen zu erreichen. Gestaltungsziel ist dabei oftmals, einen sog. double dip, d. h. einen Abzug der Leasingraten von der Steuerbemessungsgrundlage in zwei Staaten zu erreichen. Streu (IWB , 1169 ff., Fach 10, International, Gruppe 2, 1319 ff.) weist allerdings auch auf die Gefahren der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Leasingverträgen hin. So könne es aus deutscher Sicht insbesondere beim einfachen Cross-border-Leasing zu einer Doppelerfassung der Leasingraten kommen. Im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten kann zumindest eine juristische Doppelbesteuerung nach den meisten deutschen DBA vermieden werden, weil entweder der Quellensteuersatz für Lizenzgebühren Null beträgt oder Leasingraten entsprechend dem OECD-MA 1992 nicht als Lizenzgebühren unter die Art. 12 OECD-MA vergleichbare Vorschrift, sondern als Unternehmensgewinne unter die Art. 7 OECD-MA vergleichbare Vorschrift fallen und daher aus diesem Grund keine Quellensteuer erhoben werden darf.