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SWI 3, März 1998, Seite 102

Im Betriebsprüfungsverfahren festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen an EU-Muttergesellschaften

Es ist richtig, daß die in der „Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94 a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem Fall wird allerdings die Entlastung nach Absatz 2 der genannten Bestimmung nur im Wege der Steuerrückerstattung unter Vorlage einer von der ausländischen Steuerverwaltung erteilten steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung gewährt. (EAS 1195 v. )

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen - Internationales Steuerrecht
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