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ASoK 1, Jänner 2009, Seite 036

Urlaubskassenverfahren in Deutschland (Teil 2)

Zur Frage der Auszahlung von ULAK-Beiträgen

Mag. Robert Leitner

Wie in der ASoK-Ausgabe vom Dezember 2008 näher ausgeführt,werden auch ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter auf Baustellen in Deutschland entsenden, in die deutsche Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) einbezogen.Grundlage sind das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), welches auf der Richtlinie 96/71/EG des Rates vom über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beruht, der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV) im Baugewerbe. Neben der Frage der Einzahlung von Beiträgen in die ULAK führt auch deren Auszahlung, insb. im Falle nicht konsumierter oder verfallener Urlaubsansprüche, sehr häufig zu Unsicherheiten und Unklarheiten. Die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen werden daher nachfolgend kurz dargestellt, wobei auf die Praxis bei bloß kurzfristigen Entsendungen besonders eingegangen wird.

1. Zur Entstehung und Berechnung des Urlaubsanspruchs

Nach dem BRTV sind für die Entstehung und Berechnung des Urlaubsanspruchs - der auch in Deutschland Freizeit und Urlaubsgeld, sprich Urlaubsvergütung, umfasst - alle Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe in Deutschland zusammenzufass...

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