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ASoK 1, Jänner 2009, Seite 016

Aufwandersatzverordnung 2009 erlassen

Die Bundesregierung hat per Verordnung BGBl. II Nr. 475/2008, ausgegeben am , den neuen Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen festgesetzt.

Die als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge werden ab Jahresanfang 2009 demnach von 210 auf 220 Euro (Verfahren erster Instanz bis zur ersten Tagsatzung) und von 370 auf 385 Euro (weiteres erstinstanzliches Verfahren und Berufungsverfahren) angehoben.

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