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ASoK 1, Jänner 2009, Seite 038

Anschaffungskosten für Sachbezug bei Vorführkraftfahrzeugen des Kfz-Händlers

Dr. Wolfgang Höfle

Anschaffungskosten für Sachbezug bei Vorführkraftfahrzeugen des Kfz-Händlers (§ 15 Abs. 2 EStG 1988; LStR 2002 Rz. 182)

BMF-010222/0241-VI/7/2008 (Salzburger Steuerdialog), auszugsweise.

... § 4 Abs. 6 der VO über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 lautet: "Bei Vorführkraftfahrzeugen sind die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten im Sinne des Abs. 1 anzusetzen." ...

Die Regelung des § 4 Abs. 6 der VO über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 gilt für Vorführkraftfahrzeuge, die der Kfz-Händler seinen Arbeitnehmern zur außerberuflichen Verwendung überlässt. Kraftfahrzeuge, die der Arbeitgeber von einem Kfz-Händler als "Vorführwagen" erworben hat und seinen Arbeitnehmern zur außerberuflichen Verwendung überlasst, sind Gebrauchtfahrzeuge im Sinne des § 4 Abs. 4 der VO und als solche zu bewerten (siehe LStR 2002, Rz. 179).

Anmerkung: Letzteres bedeutet grundsätzlich die Anwendung des Neupreises im Zeitpunkt der Erstzulassung.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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