Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anschaffungskosten für Sachbezug bei Vorführkraftfahrzeugen des Kfz-Händlers
• Anschaffungskosten für Sachbezug bei Vorführkraftfahrzeugen des Kfz-Händlers (§ 15 Abs. 2 EStG 1988; LStR 2002 Rz. 182)
BMF-010222/0241-VI/7/2008 (Salzburger Steuerdialog), auszugsweise.
... § 4 Abs. 6 der VO über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 lautet: "Bei Vorführkraftfahrzeugen sind die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten im Sinne des Abs. 1 anzusetzen." ...
Die Regelung des § 4 Abs. 6 der VO über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 gilt für Vorführkraftfahrzeuge, die der Kfz-Händler seinen Arbeitnehmern zur außerberuflichen Verwendung überlässt. Kraftfahrzeuge, die der Arbeitgeber von einem Kfz-Händler als "Vorführwagen" erworben hat und seinen Arbeitnehmern zur außerberuflichen Verwendung überlasst, sind Gebrauchtfahrzeuge im Sinne des § 4 Abs. 4 der VO und als solche zu bewerten (siehe LStR 2002, Rz. 179).
Anmerkung: Letzteres bedeutet grundsätzlich die Anwendung des Neupreises im Zeitpunkt der Erstzulassung.